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Qualitätssicherung in der Kindergastroenterologie
Der Anspruch der Krankenkassen, gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen“ den Versicherten gegenüber zu erbringen, scheint die Erwartungen von Patienten, Eltern kranker Kinder und Jugendlicher, Ärzte- und Pflegepersonal nach einer optimalen Versorgung...
Autores principales: | , |
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Formato: | Online Artículo Texto |
Lenguaje: | English |
Publicado: |
2013
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Materias: | |
Acceso en línea: | https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7498777/ http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-24710-1_49 |
Sumario: | Der Anspruch der Krankenkassen, gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen“ den Versicherten gegenüber zu erbringen, scheint die Erwartungen von Patienten, Eltern kranker Kinder und Jugendlicher, Ärzte- und Pflegepersonal nach einer optimalen Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht vollständig zu erfüllen. Die Vereinten Nationen haben 1989 festgelegt, dass jedes Kind ein Recht auf eine seinem Alter entsprechende fachärztliche Versorgung sowie auf ein Höchstmaß an Gesundheit hat“; dies wurde 1992 in Deutschland übernommen. Die Termini „ausreichend“ und „Höchstmaß“ sind letztlich nicht deckungsgleich zu verstehen. |
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