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Der Anspruch auf eine Covid-19-Zweitimpfung: GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; VwGO §123 Abs. 1 S. 2; VwVfG §38 Abs. 1

1. Die Bestätigung eines Impftermins per E-Mail eines Impfzentrums begründet nur dann noch keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Impfung, sofern sich das Impfzentrum eine weitere Überprüfung der Impfvoraussetzungen ausdrücklich vorbehält. 2. In der Terminvergabe zur Zweitimpfung liegt, wenn sie...

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Detalles Bibliográficos
Formato: Online Artículo Texto
Lenguaje:English
Publicado: Springer Berlin Heidelberg 2022
Materias:
Acceso en línea:https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8883445/
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/35250159
http://dx.doi.org/10.1007/s00350-022-6128-7
Descripción
Sumario:1. Die Bestätigung eines Impftermins per E-Mail eines Impfzentrums begründet nur dann noch keinen Rechtsanspruch auf Durchführung der Impfung, sofern sich das Impfzentrum eine weitere Überprüfung der Impfvoraussetzungen ausdrücklich vorbehält. 2. In der Terminvergabe zur Zweitimpfung liegt, wenn sie nach der Erstimpfung ausgesprochen wird, eine anspruchsbegründende Zusicherung zur Zweitimpfung. (Leitsätze des Bearbeiters)