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Konkurrenzsituation unter Patienten kein Wettbewerb i.S.d. 299a, 299b StGB: StGB 27, 246, 299a, 299b

1. Der Verkauf und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoff außerhalb des durch die Coronavirus-Impfverordnung vorgesehenen Verteilungsweges und entgegen den dort beschriebenen Voraussetzungen an nicht berechtigte Empfänger kann den Tatbestand der (veruntreuenden) Unterschlagung gemäß 246 Abs. 1 und...

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Detalles Bibliográficos
Formato: Online Artículo Texto
Lenguaje:English
Publicado: Springer Berlin Heidelberg 2022
Materias:
Acceso en línea:https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9343817/
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/35935007
http://dx.doi.org/10.1007/s00350-022-6280-0
Descripción
Sumario:1. Der Verkauf und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoff außerhalb des durch die Coronavirus-Impfverordnung vorgesehenen Verteilungsweges und entgegen den dort beschriebenen Voraussetzungen an nicht berechtigte Empfänger kann den Tatbestand der (veruntreuenden) Unterschlagung gemäß 246 Abs. 1 und 2 StPO erfüllen. 2. Die Tatbestände der 299a und 299b StGB der Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen sind – trotz einer Benachteiligung nach der Coronavirus-Impfverordnung berechtigter Empfänger – in diesem Fall nicht erfüllt, weil diese Vorschriften nicht den Wettbewerb zwischen Patienten um die bestmögliche Behandlung schützen.