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Konkurrenzsituation unter Patienten kein Wettbewerb i.S.d. 299a, 299b StGB: StGB 27, 246, 299a, 299b
1. Der Verkauf und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoff außerhalb des durch die Coronavirus-Impfverordnung vorgesehenen Verteilungsweges und entgegen den dort beschriebenen Voraussetzungen an nicht berechtigte Empfänger kann den Tatbestand der (veruntreuenden) Unterschlagung gemäß 246 Abs. 1 und...
Formato: | Online Artículo Texto |
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Lenguaje: | English |
Publicado: |
Springer Berlin Heidelberg
2022
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Materias: | |
Acceso en línea: | https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9343817/ https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/35935007 http://dx.doi.org/10.1007/s00350-022-6280-0 |
Sumario: | 1. Der Verkauf und die Verabreichung von COVID-19-Impfstoff außerhalb des durch die Coronavirus-Impfverordnung vorgesehenen Verteilungsweges und entgegen den dort beschriebenen Voraussetzungen an nicht berechtigte Empfänger kann den Tatbestand der (veruntreuenden) Unterschlagung gemäß 246 Abs. 1 und 2 StPO erfüllen. 2. Die Tatbestände der 299a und 299b StGB der Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen sind – trotz einer Benachteiligung nach der Coronavirus-Impfverordnung berechtigter Empfänger – in diesem Fall nicht erfüllt, weil diese Vorschriften nicht den Wettbewerb zwischen Patienten um die bestmögliche Behandlung schützen. |
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