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Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei der Versorgung eines Patienten in den Wohnräumen des Behandelnden: ZPO 12, 13, 21, 29, 32

1. Wird ein Behandlungsvertrag unter der Privatanschrift des Behandelnden geschlossen und versorgt dieser den Patienten ausschließlich in seinen Wohnräumen, liegt die örtliche Zuständigkeit nach dem Schwerpunkt der Anknüpfungspunkte beim Gericht des Wohnorts des Behandelnden. Dies gilt auch, wenn di...

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Detalles Bibliográficos
Formato: Online Artículo Texto
Lenguaje:English
Publicado: Springer Berlin Heidelberg 2023
Materias:
Acceso en línea:https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9923648/
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/36817753
http://dx.doi.org/10.1007/s00350-023-6415-y

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